Umwandlungssätze Pensionskassen 2021 – 2025
Der Umwandlungssatz wird für die Verrentung des angesparten Endaltersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung benötigt. Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die aus dem Endaltersguthaben resultierende Altersrente. Ein zu hoher Umwandlungssatz hat zur Folge, dass im Schnitt mehr Rente bezogen wird als Kapital vorhanden ist. Dadurch findet eine Quersubventionierung der heutigen aktiven Versicherten zu den heutigen Altersrentnern statt, der zusätzliche Kapitalbedarf aufgrund der zu hohen Rentenzahlungen geht unter Anderem zu Lasten der Verzinsung der aktiven Versicherten und / oder zu Lasten des Deckungsgrades einer Pensionskasse.
Es gibt Pensionskassen, welche gesplittete Umwandlungssätze verwenden und solche welche umhüllende Umwandlungssätze verwenden. Gesplittete Umwandlungssätze bedeutet, dass das obligatorische Altersguthaben mit einem anderen Satz verrentet wird, als das überobligatorische Altersguthaben. Umhüllend bedeutet, dass das obligatorische sowie das überobligatorische Altersguthaben mit demselben Satz verrentet wird.
Der gesetzliche Umwandlungssatz beträgt derzeit 6.8%. Das bedeutet, pro CHF 100'000 angespartes obligatorisches Endaltersguthaben resultiert eine jährliche lebenslängliche Altersrente von CHF 6'800 (CHF 100'000 x 6.8%). Viele Pensionskassen wenden mittlerweile tiefere Umwandlungssätze an, das ist aber nur möglich, wenn die reglementarische Rente (Gesamtrente) höher ausfällt als die gesetzliche Mindestrente. Ist dies nicht der Fall, wird die reglementarische Rente an das gesetzliche Niveau angehoben.
Beispiel:
Endaltersguthaben Total CHF 400'000
- davon CHF 300'000 obligatorisches Altersguthaben
- davon CHF 100'000 überobligatorisches Altersguthaben
- umhüllender Umwandlungssatz 5.8% (Swisscanto)
- Jährliche lebenslängliche Rente = CHF 400'000 x 5.8% = CHF 23’200
- Gesetzliche Mindestrente = CHF 300'000 x 6.8% = CHF 20’400
- Reglementarische Rente mit CHF 23'200 höher als gesetzliche Rente CHF 20'400, daher gelangt reglementarische Rente zur Auszahlung
- Die höhere der beiden Renten gelangt jeweils zur Auszahlung