16.10.20 BVG / Pensionskasse
Grenzbeträge - Anpassungen per 1. Januar 2021
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24 885 auf 25 095 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 330 auf 21 510 Franken.
Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6883 Franken (heute 6826) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben,
respektive 34 416 Franken (heute 34 128) für Personen ohne 2. Säule. Diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft, teilt der Bundesrat mit.
Quelle: Schweizer Personal Vorsorge - aktuell