BVG-Kommission empfiehlt erneut 1%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1.25%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine klare Mehrheit für 1% ausgesprochen. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den Mindestzinssatz anzupassen, der seit 2017 unverändert 1% beträgt. Voraussichtlich fällt der Entscheid im Spätherbst. Der ASIP
stützt die Empfehlung der BVG-Kommission.