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16.11.20 BVG / Pensionskasse

Arbeitgeberbeitragsreserven dürfen bis Ende 2021 verwendet werden

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen.
Er hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Die Regelung tritt heute in Kraft und ist
befristet auf den 31. Dezember 2021.

Quelle: Schweizer Personal Vorsorge - aktuell

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