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28.04.22 BVG / Pensionskasse

10 Tipps für die «richtige» Pensionskasse

Pensionskassenlösungen können in der Regel unter Einhaltung einer 6-montigen Kündigungsfrist per 31.12. – sofern der Vertrag abläuft – gekündet bzw. per 01.01. bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung platziert werden.

Ohne Kündigung verlängert sich der bestehende Anschlussvertrag normalerweise stillschweigend für ein weiteres Jahr. Der Ausschreibungsprozess ist sehr komplex und zeitintensiv, daher lohnt sich eine allfällige Ausschreibung durch einen qualifizierten Fachmann durchführen zu lassen. Der Prozess beginnt normalerweise ab Ende des ersten Quartals / ab Anfang des zweiten Quartals. Im Anhang finden Sie einen Ratgeber für die Wahl der «richtigen» Pensionskasse mit 10 wertvollen Tipps. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschliessend. Es gibt zahlreiche weitere Faktoren, welche vor einem geplanten Wechsel ausführlich studiert bzw. überprüft werden müssen.

 

10 Tipps für die «richtige» Pensionskasse

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